Das nach dem Tode eines Menschen manchmal eine Organspende möglich ist, ist allgemein bekannt. Viel häufiger ist jedoch auch eine Gewebespende denkbar, wenn diese im Sinne des Verstorbenen war.
In diesem Vortrag wird erläutert, welche Gewebe gespendet werden können, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie wichtig Gewebetransplantate für die Versorgung und die Lebensqualität von Patienten sind. Zusätzlich wird die Rolle der Rechtsmedizin im Zusammenhang mit Todesfällen beleuchtet.

Leitung: Dr. med. Christian Braun; Facharzt für Rechtsmedizin; Institut für Rechtsmedizin München

Anmeldung: 089 / 159 276 0, info@aetas.de

Die Teilnahme ist kostenlos.

 

 

 

 

Donnerstag, April 10, 2025
18:00 — 19:30 (1h 30′)

AETAS Lebens- und Trauerkultur

info@aetas.de