Digitaler Nachlass
Digitalen Nachlass regeln
Nutzerkonten, Online-Profile, digitale Verträge – ein immer größerer Teil des Lebens wird im Internet geregelt. Jeder Mensch, der das Internet nutzt, hinterlässt einen digitalen Nachlass.
Was passiert nach dem Tod mit den digitalen Hinterlassenschaften eines Menschen?
Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft der digitale Nachlass die Angehörigen und Erben. Im Internet geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben über den Tod hinaus bestehen. Sie gehen auf die Erben über. Das gilt sowohl für Verbindlichkeiten als auch für Guthaben. Doch meist wissen die Erben überhaupt nicht, was sie erben.
Bei Internetunternehmen und -portalen liegen viele Daten, die für die Angehörigen von Bedeutung sind:
In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Columba bietet Ihnen AETAS Lebens- und Trauerkultur an, den digitalen Nachlass zu regeln. Mit dem Online-Schutzpaket können Sie als Angehörige den digitalen Nachlass ermitteln und regeln lassen. Einfach, sicher und in allen wesentlichen Bereichen des Internets.
Zu den Leistungen gehören Abmeldungen, Übernahmen und Kündigungen von Verträgen, Auszahlung von Guthaben. Alle Rechercheergebnisse werden dokumentiert und sind jederzeit online abrufbar.
Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Daten und digitalen Spuren, die ein Mensch hinterlässt. Bei AETAS Lebens- und Trauerkultur verstehen wir darunter Nutzerkonten, Online-Profile, digitale Verträge, E-Mail-Postfächer und Guthaben bei Internetdiensten. Da heute ein großer Teil des Lebens online stattfindet, hinterlässt praktisch jeder Internetnutzer einen digitalen Nachlass, der nach dem Tod geregelt werden muss.
Nach dem Tod gehen alle digitalen Verträge und Verbindlichkeiten auf die Erben über – das gilt auch für Guthaben. AETAS Lebens- und Trauerkultur informiert, dass im Internet geschlossene Verträge nicht automatisch enden. Angehörige erben sowohl Rechte als auch Pflichten aus diesen Verträgen. Das Problem: Meist wissen Erben nicht einmal, welche Konten und Verträge überhaupt existieren.
Ja, Online-Abonnements und Verträge können nach dem Tod gekündigt werden. AETAS Lebens- und Trauerkultur übernimmt über das Online-Schutzpaket die Kündigung von Verträgen und Abonnements im Namen der Erben. Da digitale Verträge auf die Erben übergehen und oft automatisch weiterlaufen, ist eine aktive Kündigung wichtig, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Eine gute Vorbereitung erleichtert Angehörigen die spätere Regelung erheblich. AETAS Lebens- und Trauerkultur empfiehlt, eine Liste aller Online-Konten und Zugangsdaten an einem sicheren Ort zu hinterlegen und eine Vertrauensperson zu benennen. Auch eine Vollmacht für das Girokonto gehört zur digitalen Vorsorge. Bei Fragen zur Vorsorge berät AETAS Sie gerne persönlich.
Zum digitalen Nachlass gehören persönliche Daten, Nutzerkonten und Profile bei sozialen Netzwerken, E-Mail-Diensten und Online-Shops. AETAS Lebens- und Trauerkultur weist darauf hin, dass auch Mitgliedschaften, Verträge und Abonnements sowie digitale Guthaben Teil des Nachlasses sind. Dazu zählen etwa Streaming-Abos, Cloud-Speicher, Online-Banking-Zugänge und Guthaben bei Zahlungsdiensten.
Damit Angehörige nach einem Todesfall die Konten für die laufenden Kosten und die Abdeckung der Bestattungskosten nutzen können, sollte man zu Lebzeiten bei der Bank für eine Vertrauensperson eine Vollmacht hinterlegen.