Unsere Leistungen
Wie wir Sie beim Tod Ihres Kindes unterstützen
Eine der schlimmsten und schmerzhaftesten Erfahrungen im Leben ist es, ein Kind zu verlieren. Die Eltern sind oft wie betäubt und müssen gerade in dieser Situation Entscheidungen treffen, zu denen sie sich gar nicht fähig fühlen. Die bevorstehende Beerdigung muss gestaltet werden, die Entscheidung, ob Sie das Kind sehen möchten und welche Erinnerungen geschaffen werden können, stehen an. Wir klären Sie auf, welche Möglichkeiten und vor allem welche Rechte Sie bei der Bestattung Ihres Kindes haben.
Folgende Leistungen können Sie im Rahmen einer Bestattung und darüber hinaus von AETAS erwarten:
Wir geben Ihnen Zeit und Raum für die letzte Feier Ihres Kindes. Diese kann in unseren Räumen, im kleinen oder großen Kreis stattfinden. Wenn die Trauerfeier in der Aussegnungshalle eines Friedhofs stattfindet, gehen wir mit Ihnen, denn Trauerbegleitung endet für uns nicht vor dem Friedhofstor.
Würdevoll und individuell
Eine Besonderheit von AETAS ist, dass wir das Ausschmücken der Trauerhalle übernehmen und die ganze Zeit vor Ort sind. Wir haben die Eltern und deren verstorbenes Kind in den vergangenen Tagen umsorgen dürfen, als letzte Handlung gestalten wir nun den Ort der Abschiedsfeier individuell mit Blumen, Kerzen und Blütenblättern. Damit drücken wir auch aus, dass jeder Mensch, egal wie groß oder klein, für uns besonders ist.
Sie können das Särglein für Ihr Kind selbst bauen. Wir nennen Ihnen hierzu die Vorgaben der Friedhöfe.
Ebenso dürfen Sie das Särglein ihres Kindes auch selbst gestalten, indem sie es bemalen, bekleben oder beschriften.