Was Sie schon immer wissen wollten

Antworten auf Ihre Fragen

Was Sie schon immer wissen wollten

Wenn ein Mensch zuhause gestorben ist, muss ein Arzt verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. Am besten informieren die Angehörigen den Hausarzt oder den letzten behandelnden Arzt. Er kannte den Verstorbenen und ist aufgrund der Krankengeschichte meist relativ schnell in der Lage,
die Todesursache festzustellen. Ein fremder Arzt diagnostiziert – vielleicht aus Unkenntnis des bisherigen Krankheitsverlaufs – evtl. eine unklare Todesursache, was zur Folge hätte, dass die Polizei hinzugezogen wird.
Laut Gesetz sind die Angehörigen zwar dazu verpflichtet, den Arzt
„unverzüglich“ zu rufen, aber einige Stunden kann man schon warten,
bis z. B. der Hausarzt des Verstorbenen erreichbar ist. Ansonsten ist der ärztliche Notdienst zu verständigen. Der Arzt untersucht den Verstorbenen und stellt anschließend – bei Feststellung einer natürlichen Todesursache – die Todesbescheinigung aus.

Der Arzt sollte nach Gesetz „unverzüglich“, aber spätestens innerhalb von 36 Stunden informiert werden.

Die Todesbescheinigung ist das erste amtliche Schriftstück, mit dem der Tod dokumentiert wird. Sie besteht aus einem offenen und einem vertraulichen Teil. Der offene Teil dient zur Vorlage beim Standesamt.
Hier wird die Todesursache nur als Stichwort eingetragen.
Der vertrauliche Teil enthält nähere Angaben zur Todesursache und darf nur vom Amtsarzt des Gesundheitsamtes geöffnet werden.
Für die Todesbescheinigung erhalten entweder die Angehörigen vom Arzt eine Rechnung (bis ca. 150 Euro) oder sie wird direkt an uns geschickt. Tritt der Tod in einem Krankenhaus ein, wird die Todesbescheinigung dort ausgestellt und kostet bis ca. 50 Euro. Die Todesbescheinigung wird als Voraussetzung zur Überführung an einen Friedhof und für die Bestattung benötigt.

Sie müssen nicht sofort den Bestatter informieren – nehmen Sie sich die Zeit zum Abschied nehmen. Laut Gesetz müssen Sie spätestens nach 36 Stunden Kontakt zu einem Bestatter aufnehmen.
Wenn der Mensch zu Hause gestorben ist, ist die Aufbahrung ohne Einsargung des Verstorbenen am Sterbeort bis maximal einen Tag zulässig. Die Aufbahrung im eingesargten Zustand ist auf die ersten drei Tage nach Eintritt des Todes begrenzt. (Verordnung Leichenwesen LHM, §4 Absatz 2). Der Verstorbene darf auch durch den Bestatter vom Sterbeort abgeholt und zum Abschiednehmen nach Hause gebracht werden.

Findet der Arzt keine natürliche Todesursache oder kann er die Todesursache nicht eindeutig bestimmen, ist er verpflichtet, dieses zu vermerken und die Polizei zu informieren. Eine ungeklärte Todesursache liegt auf jeden Fall bei Suizid, plötzlichem Kindstod, unklaren Tötungsdelikten oder auch bei vielen Unfällen vor. Dann wird das polizeiliche Verfahren aufgrund einer unklaren Todesursache eingeleitet.
Bei unklarer Todesursache wird der oder die Verstorbene in den meisten Fällen zwecks „Leichenschau“ und Obduktion sichergestellt. Rein rechtlich bedeutet diese „Sicherstellung“, dass die Angehörigen bis zur Freigabe über den Verstorbenen nicht verfügen können.

Folgende Gründe können eine „Leichenschau“ durch einen Gerichtsmediziner und/oder Obduktion nötig machen: Plötzlicher Tod, Tod durch Gewalt oder Unfall
In diesem Fall wird nach der Sicherstellung des Verstorbenen von der Po-lizei ein Bestatter beauftragt (München Firma Denk), der die Überführung zur nächsten Rechtsmedizin bzw. zur Hinterstellung am nächsten Friedhof übernimmt. Die Kosten für diesen Transport sowie für die „Leichenschau“ und Obduktion trägt der Staat. Gegen die angeordnete Obduktion können Ange-hörige keinen Einspruch erheben.
Die angeordnete Leichenschau ist die Untersuchung des verstorbenen Menschen durch Gerichtsmediziner. Wenn dies zur eindeutigen Klärung der Todesursache nicht ausreicht, beantragt die Staatsanwaltschaft noch eine Obduktion. Bei der Obduktion wird der tote Mensch geöffnet und untersucht. Anschließend erfolgt die Freigabe.
Nun kann der Bestatter den Verstorbenen zusammen mit der ausgestellten Todesbescheinigung abholen.
Wenn uns die Angehörigen mit der Beisetzung beauftragen, sind wir von da an in Kontakt mit der Rechtsmedizin bezüglich der Freigabe.
Bevor der Bestatter keine Freigabe hat, kann kein Termin für die Beisetzung vereinbart werden.

Sobald dem Standesamt alle Unterlagen vorliegen, dauert es ca. drei Wochen bis die Urkunden ausgestellt sind. Sobald uns die Urkunden vorliegen werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Da wir nur in Raum München schnell reagieren können, ist es sinnvoll einen Bestatter am Sterbeort zu beauftragen, der sich um die Abholung, Abmeldung und Überführung zu uns kümmern kann.

AETAS ist nicht nur auf München beschränkt. Wir begleiten und beerdigen innerhalb des S-Bahn-Bereiches.

Überlegen Sie was Sie dem Verstorbenen mitgeben möchten – etwas was dem Verstorbenen wichtig war und etwas das Sie für ihn wichtig finden. Hierbei sind verrottbare Materialien sinnvoll.

Für die Kleidung gilt das gleiche, wie für die Sargbeigaben.

Ein Grab können Sie bei der zuständigen Friedhofsverwaltung des Friedhofes erwerben. Auch wenn immer von „Grabkauf“ gesprochen wird, erwerben Sie lediglich ein Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum. Dieser richtet sich nach der sogenannten „Ruhefrist“ und kann zwischen 10 und 25 Jahren liegen. Nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit der Verlängerung.

Auf allen großen Friedhöfen in München besteht freie Wahlmöglichkeit.
Bei den kleinen Stadtteilfriedhöfen, wie z. B. Neuhausen, Nymphenburg, Allach, Aubing, usw. müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, z. B. Hauptwohnsitz im entsprechenden Stadtteil über einen bestimmten Zeitraum.

Sie dürfen selbst bestimmen, ob Sie die Trauerfeier in einer Aussegnungshalle im Friedhof oder in unserer Trauerhalle abhalten möchten. Trauerfeiern in der Kirche sind in Absprache mit der jeweiligen Pfarrei möglich.

Trauerfeiern für Feuerbestattungen können unabhängig von der späteren Urnenbeisetzung im Friedhof, in einer Kirche, Aussegnungshalle im Friedhof oder in der AETAS-Trauerhalle abgehalten werden.
Trauerfeiern für Erdbestattungen finden hingegen in der Trauerhalle des jeweiligen Friedhofs statt.

Nein. Die Nutzung der Trauerhalle ist ausschließlich den Familien und Angehörigen vorbehalten, die über uns ihre Bestattung beauftragen.

Es besteht die Möglichkeit, zeitnah eine Trauerfeier mit Sarg in einer Kirche, Aussegnungshalle am Friedhof oder unserer AETAS-Trauerhalle abzuhalten. Aternativ können Sie nach 2-3 Wochen, nach der Einäscherung des Verstorbenen, eine Urnentrauerfeier abhalten.

Da in Deutschland Sargzwang herrscht, werden alle Verstorbene im Sarg eingeäschert.

Durch die Abgasreinigungsanlage wird die Asche des Holzsarges größtenteils abgesondert. Es bleiben bei einem Erwachsenen ca. 2,5 bis 4,5 kg „Einäscherungsrückstand“. Dieser wird noch zerkleinert und in die Urne gefüllt. Auf dem Deckel jeder Urne sind die Daten des Verstorbenen, die Einäscherungsnummer und Name des jeweiligen Krematoriums festgehalten.

Einer anonymen Beisetzung geht immer eine Feuerbestattung voraus. Zweimal jährlich erfolgt eine Sammel-Urnenbeisetzung in einer Gemeinschaftsgrabstätte ohne Beisein von Angehörigen und ohne Hinweis auf die Verstorbenen.

Nein. In Deutschland herrscht genereller Friedhofszwang.
Das Bestattungsgesetz regelt eindeutig, dass Verstorbene nur in Friedhöfen beerdigt werden dürfen.

Sie haben die Möglichkeit den Bestatter zu informieren, dass die Urne in die Schweiz geschickt werden soll. Von dort wir sie angefordert. Ist die Urne dort eingetroffen, gilt das schweizerische Bestattungsrecht. Die Asche darf offiziell an deutsche Angehörige ausgehändigt werden.

Die Versendung der Urne aus der Schweiz und die Rücksendung nach Deutschland erzeugen vergleichbare Kosten mit denen einer Urnenbeisetzung in München.

In Ihrem Namen informieren wir die “Oase der Ewigkeit“ in der Schweiz, die zuständig sind für Naturbestattungen in den schweizer Bergen. Diese fordert die Urne beim Krematorium an. Sobald die Urne bei der Oase der Ewigkeit eingetroffen ist, nimmt diese Kontakt zu Ihnen auf, um den weiteren Ablauf zu vereinbaren.

Baumbestattungen sind nur nach einer Feuerbestattung, also in Form einer Urnenbeisetzung möglich.

Der Waldfriedhof, Neuer Teil in München verfügt über eine Sektion für Baumbestattungen. Dort können Sie den Baum frei wählen

Wenn für die Beauftragung einer Beerdigung keine Angehörigen bekannt sind, wird in der Zeitung nach Angehörigen gesucht – findet sich weiterhin niemand, der die Kosten für die Beerdigung tragen kann, übernimmt die Gemeinde die Kosten.

Nein. eine Veröffentlichung im Bestattungskalender können sie selbst bestimmen.

Der Bestattungskalender erscheint täglich in den Online-Trauerportalen der Münchner Tageszeitungen.

Wird ein Grab nach Ablauf der Ruhefrist neu belegt und beim Aushub eine nicht vollständig verottete Urne freigelegt, wird die Asche meist in einem anonymen Gräberfeld beigesetzt.

AETAS kommt aus dem Lateinischen und bedeutet:
„Lebenszeit“ – „Zeitspanne des Lebens“.
AETAS Lebens-und Trauerkultur ist auf vier Säulen aufgebaut.
Mit der Säule für Trauerkultur und Bestattung unterstützt AETAS die Menschen bei der Gestaltung individueller Bestattungen und begleitet sie beim Abschied.
Mit der Säule für Lebenskultur richtet sich AETAS nicht nur an Trauernde.
Mit regelmäßigen Angeboten (Trauergruppen, Singen, Lebensrunde) möchten wir unterstützen, das eigene Leben trotz allem nicht aus den Augen zu verlieren.
Mit der Säule für Fort-und Weiterbildung bietet AETAS als Forum für Interessierte und Fachleute Vorträge, Fortbildungen und Fachtagungen.
Mit der Säule für die Kinderstiftung möchte AETAS gegenüber der Gesellschaft seiner Verantwortung noch stärker nachkommen und den Schwächsten helfen – traumabelasteten Kindern.