Notwendige Dokumente
für die Bestattung
Im Todesfall benötigen wir eine Reihe von Dokumenten und Unterlagen im Original zur Vorlage bei den Behörden. Dies ermöglicht uns, Sie optimal zu unterstützen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Sollten einzelne Dokumente nicht auffindbar sein, unterstützen wir Sie gerne dabei, diese bei den zuständigen Stellen anzufordern.
Ja, für die Beurkundung beim Standesamt werden die Dokumente in der Regel im Original benötigt. Falls Unterlagen fehlen, unterstützt AETAS Angehörige bei der Neubeschaffung – etwa von Geburts- oder Heiratsurkunden bei den zuständigen Behörden.
Die wichtigsten Dokumente befinden sich meist an zentralen Orten: in Ordnern, Schubladen, Tresoren oder digitalen Ablagen. Viele Menschen bewahren Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Versicherungspolicen gemeinsam auf. Prüfen Sie auch digitale Ablagen – manche Unterlagen liegen heute nur noch elektronisch vor. Sollten Dokumente nicht auffindbar sein, helfen wir bei der systematischen Klärung und Beschaffung.
Fehlende Dokumente sind kein Grund zur Sorge. AETAS unterstützt Sie dabei, fehlende Dokumente bei den zuständigen Stellen anzufordern. Geburtsurkunden können beim Standesamt des Geburtsortes beantragt werden, Heiratsurkunden beim Standesamt des Heiratsortes. Für Versicherungspolicen hilft oft eine Anfrage direkt bei der Versicherungsgesellschaft oder beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Angehörige müssen sich nicht selbst um Zuständigkeiten kümmern – wir kennen die Abläufe und übernehmen die Organisation.
Die Dokumente sollten möglichst in den ersten Tagen nach dem Todesfall vorliegen, da sie für die Beurkundung benötigt werden. AETAS empfiehlt, die Unterlagen bis zum ersten Beratungsgespräch bereitzuhalten. Fehlende Dokumente können parallel nachgefordert werden.
Eine Familienversicherung bleibt nach dem Tod meist noch einen Monat bestehen. AETAS reicht die Sterbeurkunde auf Wunsch bei der Krankenversicherung ein und informiert Angehörige über notwendige Schritte, damit keine Fristen oder Ansprüche verloren gehen.
Sowohl die gesetzliche Krankenkasse als auch die Private Versicherung benötigen eine Sterbeurkunde. Wir reichen diese dort für Sie ein, wenn Sie uns die Versichertenkarte übergeben oder die Versichertennummer nennen. Eine Mitversicherung von Angehörigen bei der verstorbenen Person bleibt nach dem Tod noch einen Monat bestehen. Angehörige können sich innerhalb dieses Monats selbst bei dieser Kasse versichern.