Erste Schritte

Was ist bei einem Trauerfall zu tun?

Erste Schritte

Wenn der Tod plötzlich kommt, herrscht erst einmal Fassungslosigkeit. Bei einem Unfall oder Suizid erfahren Angehörige oft durch die Polizei, dass ein lieber Mensch ums Leben gekommen ist. Diese Todesarten werden in der Amtssprache „nicht natürlicher“ Tod genannt, da im ersten Anschein die Todesursache nicht eindeutig ist. Wird ein nicht natürlicher Tod vermutet, informiert der*die Notarzt*Notärztin die Polizei und den*die amtlich bestellte*n Leichenbeschauer*in. Das bedeutet, dass der Körper der verstorbenen Person beschlagnahmt wird und über eine Obduktion entschieden wird. Dies ist der ganz normale Ablauf beim Unfall, plötzlichen Tod oder Suizid.

Der plötzliche Tod eines nahestehenden Menschen trifft uns völlig unvorbereitet. Vielen machen die Aufgaben und Formalitäten Angst, die nun zu erledigen sind. Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt, was im Todesfall zu tun ist.

  • Leichenschau bei ungeklärter Todesursache

    Bis zur Leichenschau durch den*die Amtsarzt*Amtsärztin darf der Verstorbene nicht bewegt werden. Bescheinigt der*die Amtsarzt*Amtsärztin einen nicht natürlichen Tod, wird der Körper der verstorbenen Person beschlagnahmt und in die Rechtsmedizin gebracht. Nach Vorlage des ärztlichen Berichts und des Berichts der Kriminalpolizei entscheidet die Staatsanwaltschaft über eine Obduktion. Erst nach einer eventuell durchgeführten Obduktion sowie nach der Freigabe der Staatsanwaltschaft darf der*die Verstorbene wieder aus der Gerichtsmedizin geholt werden.

  • Bestattungsinstitut kontaktieren

    Rufen Sie uns an! Zur Organisation der Abholung des*der Verstorbenen sowie für eine Terminvereinbarung eines Trauergesprächs. Wir unterstützen Sie im gesamten Bestattungsablauf und übernehmen den Behördenkontakt. Sie erreichen uns unter 089-1592760.

  • Engste Angehörige verständigen

    Informieren Sie die engsten Angehörigen und Freund*innen. Sammeln Sie Informationen und sprechen Sie die nächsten Schritte ab. Wünsche für die Beisetzung? Müssen weitere Personen informiert werden? Wer übernimmt welche Aufgaben?

  • Wichtige Dokumente sammeln

    Im Todesfall benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten und Unterlagen. Stellen Sie bitte Bestattungsvorsorge, Verträge und Verfügungen bereit. Sollten einzelne Dokumente nicht auffindbar sein, unterstützen wir sie dabei, diese bei den zuständigen Stellen anzufordern.
    Siehe: Wichtige Dokumente

  • Aufgaben nach der Beisetzung

    In den kommenden Tagen und Wochen müssen Sie nach und nach damit beginnen, den Haushalt und die laufenden Verträge des*der Verstorbenen zu verwalten. Prüfen Sie, welche Verträge der*die Verstorbene hatte. Die Kontoauszüge der letzten Monate geben Hinweise auf Verträge und Abonnements. Besprechen Sie mit den Angehörigen, wer künftig die Wohnung, Haustiere, Pflanzen versorgt. Verständigen Sie Versicherungen, Krankenkasse, Arbeitgeber*in etc. Eine genaue Auflistung auch in PDF-Form finden Sie unter Aufgaben nach der Beisetzung.

Bestattung besprechen

  • Bestattungsart festlegen
  • Friedhofswahl
  • Bestattungszeitpunkt abklären
  • Pfarrei informieren

Druckaufträge

  • Zeitungsanzeige
  • Trauerkarten
  • Sterbebilder

Lebens – bzw. Unfallversicherung

innerhalb von 48 Stunden informieren

Friedhof

Grabkauf

Bestattungsablauf  besprechen mit:

  • Pfarrer*in
  • Redner*in
  • Freund*innen

Gut zu wissen – Sterbeurkunden

Für die Sterbeurkunden ist immer das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Wir beantragen die Sterbeurkunden für Sie. In Bayern und Baden-Württemberg wird auch das Nachlassgericht automatisch verständigt. Es ist aber sinnvoll, sich zeitnah mit dem Nachlassgericht in Verbindung zu setzen, um die weiteren Schritte besprechen zu können. Zuständig ist immer das Nachlassgericht vom Wohnort.