Erste Schritte
Was ist bei einem Trauerfall zu tun?
Wenn der Tod plötzlich kommt, herrscht erst einmal Fassungslosigkeit. Bei einem Unfall oder Suizid erfahren Angehörige oft durch die Polizei, dass ein lieber Mensch ums Leben gekommen ist. Diese Todesarten werden in der Amtssprache „nicht natürlicher“ Tod genannt, da im ersten Anschein die Todesursache nicht eindeutig ist. Wird ein nicht natürlicher Tod vermutet, informiert der*die Notarzt*Notärztin die Polizei und den*die amtlich bestellte*n Leichenbeschauer*in. Das bedeutet, dass der Körper der verstorbenen Person beschlagnahmt wird und über eine Obduktion entschieden wird. Dies ist der ganz normale Ablauf beim Unfall, plötzlichen Tod oder Suizid.
Der plötzliche Tod eines nahestehenden Menschen trifft uns völlig unvorbereitet. Vielen machen die Aufgaben und Formalitäten Angst, die nun zu erledigen sind. Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt, was im Todesfall zu tun ist.
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Grabkauf
Für die Sterbeurkunden ist immer das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Wir beantragen die Sterbeurkunden für Sie. In Bayern und Baden-Württemberg wird auch das Nachlassgericht automatisch verständigt. Es ist aber sinnvoll, sich zeitnah mit dem Nachlassgericht in Verbindung zu setzen, um die weiteren Schritte besprechen zu können. Zuständig ist immer das Nachlassgericht vom Wohnort.