Bestattungskosten
Vier Elemente
Die Bestattungskosten setzen sich aus vier Bestandteilen zusammen:
Wenn Bestattungskosten von nahen Angehörigen nicht aus dem Nachlass oder aus einer Sterbegeld- oder Kapitallebensversicherung bezahlt werden, können diese bis zu einer Höhe von 7.500 Euro als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.