Bestattungskosten

Vier Elemente

Bestattungskosten

Die Bestattungskosten setzen sich aus vier Bestandteilen zusammen:

  • Leistungen des Bestattungsinstituts

    Die Leistungen von AETAS können Sie der Seite Unsere Leistungen entnehmen. Für die Eltern verstorbener Kinder haben wir Unsere Leistungen noch einmal gesondert aufgelistet.

    Rufen Sie uns an! Zur Organisation der Abholung des verstorbenen Menschen sowie für eine Terminvereinbarung eines Trauergesprächs. Wir unterstützen Sie im gesamten Bestattungsablauf und übernehmen den Behördenkontakt. Sie erreichen uns unter 089-1592760.

  • Kommunale Gebühren

    Diese Gebühren werden von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Je nach Art der Bestattung und Kommune variieren diese Kosten.

  • amtliche und gesetzliche Gebühren

    Todesbescheinigung – wird von Klinik oder beim Haussterbefall vom gerufenen Arzt/von der gerufenen Ärztin ausgestellt
    Sterbeurkunden – erstellt das Standesamt – 2 gebührenfrei

Gut zu wissen – Bestattungskosten

Wenn Bestattungskosten von nahen Angehörigen nicht aus dem Nachlass oder aus einer Sterbegeld- oder Kapitallebensversicherung bezahlt werden, können diese bis zu einer Höhe von 7.500 Euro als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.