Erste Schritte
Was ist bei einem Trauerfall zu tun?
Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen und lassen Sie sich von niemandem unter Druck setzen.
Die Zeit vom Tod eines Menschen bis zu seiner Beisetzung ist unendlich wertvoll. Sie wird nie wiederkehren. Der Verlauf dieser Tage ist mit entscheidend für den Trauerprozess und damit für Ihr weiteres Leben. Seien Sie gut zu sich und achten Sie auf Ihre Bedürfnisse.
Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft uns oft völlig unvorbereitet. Vielen machen die Aufgaben und Formalitäten Angst, die nun zu erledigen sind. Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt, was im Todesfall zu tun ist.
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Grabkauf
Bewahren Sie zunächst Ruhe. Zuerst muss eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Anschließend können Sie Kontakt zu AETAS Lebens- und Trauerkultur aufnehmen. Ein Verstorbener muss nicht sofort abgeholt werden. Viele Familien nutzen die ersten Stunden bewusst für einen Abschied in vertrauter Umgebung. Gemeinsam besprechen wir anschließend alle weiteren Schritte.
Bewahren Sie zunächst Ruhe. Lassen Sie zunächst durch eine Ärztin oder einen Arzt den Totenschein ausstellen, z.B. über den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Danach können Sie uns jederzeit kontaktieren. Auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. In den meisten Fällen besteht keine Eile, da die Überführung häufig auch am nächsten Morgen organisiert werden kann.
AETAS Lebens- und Trauerkultur ist erreichbar unter 089-1592760. Es besteht in der Regel keine Eile mit der Abholung; viele Familien nutzen die ersten Stunden bewusst für einen ruhigen Abschied im vertrauten Zuhause
Ja. Die freie Bestatterwahl ist in Deutschland gesetzlich verankert und gilt unabhängig davon, wo der Tod eingetreten ist. Auch wenn ein Krankenhaus oder Pflegeheim mit bestimmten Bestattungsunternehmen kooperiert, sind Sie als Angehörige nicht daran gebunden. AETAS übernimmt nach Ihrer Beauftragung die Abholung aus jeder Einrichtung in München und Umgebung.
Ja. Ein Verstorbener darf aus Klinik, Hospiz oder Pflegeheim in die eigene Wohnung überführt werden, damit man dort in Ruhe Abschied nehmen kann. AETAS organisiert die Überführung und unterstützt bei der häuslichen Aufbahrung. Voraussetzung ist, dass keine meldepflichtige Krankheit vorlag. Sprechen Sie uns früh an, damit wir den Ablauf gemeinsam planen können.
In Bayern muss eine Bestattung spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes erfolgen; bei einer Feuerbestattung gilt diese Frist für die Kremation. Wochenenden und gesetzliche Feiertage werden bei der Berechnung nicht mitgezählt. Urnen sind in der Regel innerhalb von drei Monaten beizusetzen. AETAS stimmt alle Termine mit Standesamt, Friedhof und Krematorium ab.
Für die Sterbeurkunden ist immer das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Wir beantragen die Sterbeurkunden für Sie. In Bayern und Baden-Württemberg wird auch das Nachlassgericht automatisch verständigt. Es ist aber sinnvoll, sich zeitnah mit dem Nachlassgericht in Verbindung zu setzen, um die weiteren Schritte besprechen zu können. Zuständig ist immer das Nachlassgericht vom Wohnort.
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