Aufgaben nach der Bestattung
Die Zeit danach
In den ersten Tagen und Wochen nach der Beisetzung sind noch einige Dinge zu erledigen. So sind z. B. Verträge zu kündigen oder zu ändern, Anträge zu stellen, Fristen müssen eingehalten werden.

Die AETAS-Trauerangebote sollen Sie dabei unterstützen, sich Ihrer Trauer zu stellen und den Verlust des geliebten Menschen als Teil Ihrer Biographie annehmen zu können.
Alle Trauerangebote von AETAS finden Sie hier.
Die meisten Verträge können Sie nach einem Todesfall zeitnah kündigen, wobei die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel entfällt. AETAS empfiehlt, innerhalb der ersten vier Wochen mit Kündigungen zu beginnen. Besonders wichtig sind Versicherungen, Mietverträge und laufende Abonnements, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Ja, viele Verträge können Sie ohne Erbschein kündigen. Bei AETAS erleben wir, dass die meisten Anbieter eine Sterbeurkunde als Nachweis akzeptieren. Telekommunikationsanbieter, Versicherungen und Zeitschriften-Abonnements lassen sich damit in der Regel problemlos beenden. Bei Bank- oder Immobilienangelegenheiten ist jedoch häufig ein Erbschein erforderlich. Klären Sie im Einzelfall, welche Unterlagen der jeweilige Vertragspartner benötigt – ein Anruf spart oft Zeit.
Den Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen Sie beim Rentenservice der Deutschen Post oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn der verstorbene Mensch bereits Rentner war, können Sie zunächst einen Vorschuss mit dem Formular „Änderungsanzeige“ beantragen – die Adresse lautet: Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin. AETAS unterstützt Sie bei der Abmeldung der Rente, den Rentenantrag selbst müssen Sie als Angehörige stellen. Halten Sie Sterbeurkunde, Heiratsurkunde und Rentenversicherungsnummer bereit.
Die großen Plattformen haben eigene Verfahren für Konten Verstorbener. Bei Facebook können Sie das Konto in einen Gedenkzustand versetzen oder die Löschung beantragen – beides über ein Online-Formular mit Sterbeurkunde. Instagram funktioniert ähnlich. LinkedIn und Xing löschen Konten auf Anfrage der Angehörigen, wenn Sie die Sterbeurkunde hochladen. AETAS empfiehlt, auch E-Mail-Konten nicht zu vergessen, da diese oft als Login für andere Dienste dienen. Notieren Sie sich alle Plattformen, die Sie in den Kontoauszügen oder im Browser des Verstorbenen finden.
Ja, Angehörige müssen das Finanzamt informieren und die letzte Steuererklärung für das Todesjahr abgeben. Bei AETAS weisen wir Angehörige darauf hin, dass diese Pflicht oft übersehen wird. Das zuständige Finanzamt ist das des letzten Wohnsitzes. Sammeln Sie Belege und Unterlagen, idealerweise bevor Sie die Wohnung räumen. Bei größeren Erbschaften kann auch Erbschaftsteuer anfallen.
War die*der Verstorbene bereits Rentner*in, kann zunächst ein Antrag gestellt werden auf Vorschuss der Hinterbliebenenrente mit dem Formular „Änderungsanzeige“ bei der Deutschen Post AG, Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin.
Link zur Änderungsmitteilung: hier