Viele Menschen haben zwar Vorsorge für ihren Tod getroffen, nicht aber für den Fall, dass sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr handlungsfähig sind. Dies führt leider in vielen Fällen dazu, dass ein Betreuer vom Gericht bestellt wird, was für den Einzelnen mit großen Einschnitten in die persönliche Entscheidungsfreiheit und mit erheblichen Kosten verbunden ist. Seit 01.01.2023 gibt es viele Änderungen im Betreuungsrecht, die beachtet werden müssen. Durch entsprechende Vorsorgeverfügungen lassen sich viele Probleme vermeiden. Leider kommt es auch immer wieder zu Missbrauchsfällen durch Vorsorgevollmachten. Der Vortrag zeigt, wie Sie sich wirksam vor Missbrauch schützen und was bei der Gestaltung zu berücksichtigen ist.
Gebühr: 10 Euro
Referentin: Andrea Ducka, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Anmeldung: 0 89 / 15 92 76 0, info@aetas.de