Feuerbestattung
Trauerfeier mit Sarg oder Urne
AETAS bietet seit vielen Jahren umfangreiche Leistungen rund um die Feuerbestattung, von Räumen zum Abschiednehmen, bis zur Urnenbeisetzung auf dem Friedhof. AETAS steht Ihnen bei allen Fragen zur Feuerbeisetzung zur Seite.
Bei einer Feuerbestattung handelt es sich um die Einäscherung sowie die anschließende Beisetzung der Asche des Verstorbenen in einer Urne. Im Gegensatz zur Erdbestattung bietet die Feuerbestattung eine Reihe verschiedener Beisetzungsmöglichkeiten.
Die Feuerbestattung verbreitete sich in Deutschland vom 19. Jahrhundert an. Die christlichen Kirchen lehnten die Feuerbestattung wegen des Auferstehungsgedankens lange ab. Heute ist die Feuerbestattung der Erdbestattung weltlich und kirchlich gleichgestellt. Inzwischen finden in Deutschland mehr Feuerbestattungen als Erdbestattungen statt.
Die Bayerische Bestattungsverordnung sieht vor, dass der Verstorbene seinen Wunsch, verbrannt zu werden, schriftlich niedergelegt haben sollte. Wenn es keine Hinweise darauf gibt, welche Bestattung der Verstorbene gewünscht hätte, entscheiden die für die Bestattung verantwortlichen Personen.
Da eine nachträgliche Untersuchung des Verstorbenen nach der Einäscherung nicht mehr möglich ist, dürfen keine Zweifel über die Todesursache bestehen. In allen Bundesländern außer Bayern muss deshalb vor einer Feuerbestattung eine zweite Leichenschau vorgenommen werden. In Bayern gibt die Pflicht zur zweiten Leichenschau nicht: Hier gibt die Polizei den Verstorbenen zur Verbrennung frei, wenn sie keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod hat. Die Freigabe holen wir als Bestatter bei der Polizei ein.
Auch für die Feuerbestattung ist ein Sarg vorgeschrieben. Der Sarg wird mit dem Verstorbenen verbrannt. Die Asche des Holzsarges wird im Krematorium größtenteils abgesondert. Um die Asche eindeutig zuzuordnen, wird bei der Verbrennung ein Schamottstein mit einer Nummer beigelegt. Der Stein wird zusammen mit der Asche in die Aschekapsel gefüllt. Auf dem Deckel werden Name und Daten des Verstorbenen, die Einäscherungsnummer und der Name des Krematoriums festgehalten.
Die Beschaffenheit der Urne hängt von der Art der Beisetzung ab. Für die Beisetzung in einem Erdgrab wird die Asche in eine biologisch abbaubare Urne gefüllt, die sogenannte Bio-Urne. Bei der Beisetzung in einer Urnennische besteht die Aschekapsel aus Metall. Für eine Seebestattung wird die Asche in eine spezielle Seeurne umgefüllt.
Die Aschekapsel ist für die Bestattung ausreichend. Eine Über- oder Schmuckurne ist nicht erforderlich. Wenn Ihnen beispielsweise für die Trauerfeier eine dekorativere Erscheinung wichtig ist, empfehlen wir Ihnen ein Urnenkränzchen oder die Aschekapsel selbst zu gestalten. Eine Schmuckurne muss bei der Beisetzung in einem Erdgrab aus biologisch abbaubarem Material sein. In einer Urnennische darf die Überurne aus nicht abbaubarem Material bestehen.
Ein wichtiger Unterschied zwischen der Erdbestattung und der Feuerbestattung ist die Dauer bis zur Beisetzung. Dies eröffnet den Angehörigen Flexibilität im Ablauf. Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten: Eine Trauerfeier mit Sarg vor der Einäscherung. Die Urnenbeisetzung erfolgt später meist im kleinen Kreis. Alternativ wird der Verstorbene zuerst eingeäschert und später eine Trauerfeier mit Urne abgehalten. Die Beisetzung der Urne kann sich unmittelbar daran anschließen.
Eine Urne kann ganz „klassisch“ in einem Urnenerdgrab oder einer Urnennische beigesetzt werden. Aber auch für alle alternativen Beisetzungsformen ist die Feuerbestattung Voraussetzung. Baum-, See- und Naturbestattungen sind nur nach einer Einäscherung möglich.
Sowohl für eine Trauerfeier mit Sarg als auch für eine Urnentrauerfeier können Sie die Trauerhalle von AETAS nutzen.
In der Trauerhalle von AETAS können Sie sich in heller und geschützter Atmosphäre die Zeit nehmen, die Sie für Ihre Feier benötigen. Wenn Sie die Trauerfeier am Friedhof abhalten, begleiten wir Sie dorthin und schmücken die Aussegnungshalle mit Blumen, Kerzen und Tüchern.
Auch zu einer Trauerfeier in einer Kirche begleiten wir Sie. Bei der Urnenbeisetzung steht Ihnen Ihr vertrauter Trauerbegleiter auf Wunsch zur Seite.
Vor der Kremierung ermutigen wir Sie, die wertvolle Zeit zwischen Tod und Beisetzung zu nutzen und selbst aktiv zu werden. Sie können den Verstorbenen in unseren Räumen gemeinsam mit uns waschen und in selbst gewählter Kleidung ankleiden. Auch eine Lieblingsdecke oder ein Lieblingskissen können Sie mitbringen.
Für den Abschied vom Verstorbenen haben wir spezielle Räume, die Sie ohne zusätzliche Kosten nutzen können. Dort können Sie sich in einem geschützten Umfeld von Ihrem Verstorbenen verabschieden – im kleinen Kreis oder mit vielen Verwandten und Freunden.
Ein wohltuendes Abschiedsritual – gerade wenn Kinder dabei sind – kann es sein, gemeinsam den Sarg zu bemalen.
Als Angehörige haben Sie die Möglichkeit, bei der Trauerkarte- oder Anzeige anstatt zugedachter Kranzspenden im Sinne des Verstorbenen um eine Spende für eine gemeinnützige Organisation zu bitten. Bis zu einem Betrag von 200,- Euro verlangt das Finanzamt von Ihnen lediglich den Überweisungsbeleg und keine Spendenbescheinigung. Hierzu beraten wir Sie gerne.